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Beschaffung von Hilfsmitteln

Die Beschaffung von Hilfsmitteln kann privat oder durch einen Kostenträger erfolgen.

Die Beschaffung von Hilfsmitteln kann natürlich privat finanziert erfolgen. Manchen steht dafür auch Geld aus dem „Blindengeld" oder „Landeshilfe für Sehbehinderte" zur Verfügung. Einige Hilfen sind ohnehin kostengünstig. Andere und teuere Hilfsmittel können über die Krankenkassen beantragt und bei Genehmigung der Kostenübernahme gekauft werden. Allerdings führen die (gesetzlichen) Krankenkasse so genannte „Hilfsmittelverzeichnis" (siehe hier), in denen verzeichnet wird, welche Hilfsmittelkosten übernommen und ggf. in welcher Höhe übernommen werden. Auch dabei bleiben oft Eigenanteile am privaten Geldbeutel hängen. Die Sachbearbeiter orientieren sich an diesen Listen. Vorher bedarf es einer Hilfsmittelverordnung/Rezept eines Augenarztes/Augenärztin und zumeist eines Kostenangebots der Hilfsmittel-Vertriebsfirma. Da sich die Adressen sowie die Anzahl der entsprechenden Firmen häufig ändern, verweisen wir hier auf das Internet und einschlägige Seiten (wie Rehadat, INCOBS, DBSV), die Firmenadressen auflisten.
Für den Beruf ist der Arbeitgeber für die behinderten-gerechte Ausstattung zuständig. Das heißt, Hilfsmittel werden über den Arbeitgeber bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt. Diese kann die Kosten aus der Ausgleichsabgabe decken. Bei der Beantragung können die Integrations-Fachdienste (s. Landschaftsverbände) und Schwerbehindertenbeauftragten des Betriebs helfen.

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