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Gemeinsame Kernforderungen zum Teilhabegesetz

Der Deutscher Behindertenrat (DBR), die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsches Rotes Kreuz, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) haben gemeinsam sechs Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die von der Vorsitzenden des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrates, Ulrike Mascher, beim Empfang der Bundesbehindertenbeauftragten vorgestellten Kernforderungen werden zudem von weiteren Verbänden wie der LIGA Selbstvertretung unterstützt.

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