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Bundesteilhabegesetz - Steckbrief 3: Fallbeispiele aus dem Bildungsbereich gesucht

Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen für eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten oft Unterstützung, wie z. B. Hilfsmittel, Assistenz oder die Übertragung von Lernmaterialien in zugängliche Formate. Oft ist das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Leider lässt der vorliegende Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Regelungen vermissen, die auch behinderten Menschen gleichberechtigte Bildungschancen eröffnen. Der DBSV unterstreicht deshalb in seiner Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz, dass es bei den Leistungen für Bildung keinen Stillstand oder gar Rückschritte geben darf, sondern dass dieser Bereich zukunftsorientiert weiterentwickelt werden muss.

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