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Förderrichtlinie Teilhabeberatung veröffentlicht

Heute wurde die Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird am 31. Mai 2017 in Kraft treten. In der Förderrichtlinie werden die Voraussetzungen für eine Förderung von Beratungsangeboten gemäß § 32 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG) konkretisiert. Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2017 gestellt werden.

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