1. digitalen „CVI-Treffen“
Beeinträchtigungen des Sehens bedingt durch okuläre Ursachen (Schädigungen im Auge oder der vorderen Sehbahnen) sind im Allgemeinen geläufig und bekannt. Schädigungen hinter der Sehnervenkreuzung (Chiasma), die zu Störungen in Weiterleitungs- und Verarbeitungsprozessen visueller Reize im Gehirn führen und vielfältige Auswirkungen haben können, sind nach wie vor noch viel zu unbekannt. Die Dachbezeichnung dieser Sehbeeinträchtigungen wird als CVI (cerebral visuell impairment= cerebral bedingte Sehbeeinträchtigung) bezeichnet. CVI ist mittlerweile als eine der häufigsten Ursachen für eine Beeinträchtigung im Sehen in entwickelten Ländern anzusehen (aus: Vortrag von Frau Dr. Lydia Unterberger-Storer auf dem 37.VBS Kongress in Marburg am 03.08.2023). CVI ist jedoch ein Oberbegriff und gibt nur an, dass die Schädigung hinter der Sehnervenkreuzung im Gehirn auftritt. In der Diagnostik muss sehr genau herausgefunden werden, welche Verarbeitungsnetze im Gehirn beeinträchtigt sind (dorsaler und/oder ventraler Verarbeitungsstrom), denn dies kann zu den unterschiedlichsten visuellen Beeinträchtigungen wie z.Bsp. fehlender Objekterkennung, fehlender Gesichtserkennung, Einschränkungen in der räumlich-visuellen Orientierung, fehlende Übersicht bei vielen visuellen Eindrücken und noch weitaus mehr führen. Eine gute Diagnostik von CVI ist immer eine interdisziplinäre Diagnostik unter Beteiligung von Augenärzt*innen, Orthoptist*innen und Neuropsycholog*innen. Blinden- und Sehbehindertenpädagog*innen erheben im pädagogischen Setting das funktionale Sehen. Erfahrungsberichte von Familien mit Kindern und Betroffene im Jugendalter berichten von langen Wegen hin zu einer Diagnose. Gefahr dabei sind falsche Interpretationen der beobachtbaren Symptome, falsche Interventionen und falsche Zuschreibungen. Nach wie vor gibt es für diese Art der Schädigung keine ICD-Ziffer und dies wird auch wohl in weiterer Zukunft der Fall sein. Dieser Umstand führt für Betroffene zu erheblichen Problemen in dem Erhalt von sozialrechtlichen Leistungen und Unterstützungen u.a. bei Hilfsmitteln, denn oftmals wird ein guter Visus festgestellt. Dieser schließt dann wiederum Ansprüche auf sozialrechtlicher Ebene aus.
Wir als „Verein zur Förderung Sehbehinderter e.V." möchten daher am 07.11.2023 um 19 Uhr mit einem ersten digitalen Angebot für Betroffene als auch Fachpersonal die Möglichkeit bieten, in einen Austausch zu kommen. Diese Veranstaltung soll einen Auftakt bilden, um Bedarfe und Ideen zu sammeln, damit daraus in Zukunft eine konkrete Weiterarbeit zu diesem Thema entstehen kann. Es besteht ein großer Aufklärungs- und Vernetzungsbedarf in Deutschland. Wir möchten einen Anfang machen!
Bei Interesse an dieser digitalen Veranstaltung melden Sie sich bitte bei folgender E-Mail Adresse an:
info@vzfs.org
• Bei allgemeinen Fragen zur Anmeldung können Sie sich telefonisch bei unserer 1. Vorsitzenden Frau Sabine Epple melden unter 02421-7012633.
• Bei fachlichen Fragen zum Thema der Veranstaltung bei Frau Armgard Gessert (2. Vorsitzende sowie Schulleiterin der LVR-Johannes-Kepler-Schule, Förderschwerpunkt Sehen in Aachen) unter 0160-700 29 40
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter info@vzfs.org an:
• Wohnort
• E-Mail Adresse
• Sind Sie Angehöriger, Betroffener, Eltern, Fachpersonal
• eventuelle Themenvorschläge
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie Anfang November die Zugangsdaten für die Videokonferenz.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr VzFS e.v.
Im Namen des Vorstandes
Sabine Epple und Armgard Gessert
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