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Kein Gehör in Sachen Beauftragte an Hochschulen

An hessischen Hochschulen gibt es auch weiterhin keine Verpflichtung zur Berufung von Beauftragten für die Belange behinderter Studierender. Dass die entsprechenden Forderungen der Behindertenverbände bei der Neugestaltung des Hessischen Hochschulgesetzes nicht berücksichtigt wurde, teilte der Deutsche Verein der Blinden- und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DBSV) in seinem Newsletter mit.

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