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BSG-Urteil zum Blindengeld für schwerstmehrfachbehinderte Menschen

(DBSV 13.08.2015) Das Bundessozialgericht (BSG) hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass auch Menschen mit schwersten Hirnschädigungen, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist es hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung anderer Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel des Hörens oder Tastens.

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