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Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung

Sehbehinderungen sind vielfältig und ihre Ausprägung und Folgebeeinträchtigungen sehr individuell. Menschen mit der gleichen Augenerkrankung und/oder einer gleichen Sehkraft haben zumeist einen individuellen Seheindruck (Wahrnehmung des Gesehenen) und kommen mit den Auswirkungen unterschiedlich gut zurecht; sie können unterschiedlich ihre eingeschränkten Seheindrücke verarbeiten (kompensieren) und bewältigen diese auch unterschiedlich gut (Bewältigungsstrategien).

  • Als sehbehindert gilt nach medizinischer Messung (Augenarzt) wer trotz Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen nicht die normale Sehfunktion erreicht und dessen Sehschärfe (Fachbegriff: „Visus“) auf dem besseren Auge weniger als ein Drittel (1/3; 0,3; 33%) bis 1/20 (0,05; 5%) liegt.
  • Hochgradig sehbehindert ist wer mit dem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 1/20 bis zu 1/50 (0,02; 2%) erreicht.
  • Menschen mit geringeren Visus gelten gesetzlich als blind, auch wenn noch ein Restsehvermögen oder Lichtscheinwahrnehmung vorhanden ist.

Durch weitere Beeinträchtigungen, wie Gesichtsfeldausfälle kann ein Mensch bei besserer Sehstärke einer der darunter liegenden Gruppen gleichgestellt sein.

Siehe auch Definition bei: www.bsvsb.org/index.php/definition-sehbehindert.html

Nach der Weltgesundheitsorganisation werden Sehbeeinträchtigungen wie folgt eingruppiert (International Classification of Diseases = ICD H53-54).

Stufen

Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur
(in der Ferne)

gleich oder geringer als:

höher als:

0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung

 

6/18

3/10 (0,3)

20/70

1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung

6/18

6/60

3/10 (0,3)

1/10 (0,1)

20/70

20/200

2 - schwere Sehbeeinträchtigung

6/60

3/60

1/10 (0,1)

1/20 (0,05)

20/200

20/400

3 - hochgradige Sehbehinderung

3/60

1/60 (Fingerzählen bei 1 m)

1/20 (0,05)

1/50 (0,02)

20/400

5/300 (20/1200)

4 - Blindheit

1/60 (Fingerzählen bei 1 m)

Lichtwahrnehmung

1/50 (0,02)

5/300 (20/1200)

5 - Blindheit

keine Lichtwahrnehmung

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unbestimmt oder nicht näher bezeichnet

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