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Angebot der spezifischen Frühförderung für Familien mit einem blinden / sehbehinderten Kind in NRW

In NRW hat jede Familie mit einem blinden oder sehbehinderten Kind die Möglichkeit das Angebot der Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder wahrzunehmen. Dieses Angebot ist an den Schulen / Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen angesiedelt und ist für die Familien kostenfrei.

Im Gegensatz zur allgemeinen Frühförderung ist für die Inanspruchnahme keine ärztliche Verordnung notwendig. Das bedeutet aber auch, dass Familien mit mehrfach beeinträchtigten Kindern sowohl die allgemeine Frühförderung (die dann ärztlich verordnet und deren Finanzierung im SGB geregelt ist) sowie die blinden- und sehbehindertenspezifische Frühförderung in Anspruch nehmen können.

Die Frühförderung begleitet die Kinder und deren Familien von der Geburt bzw. nach Feststellung der Sehschädigung bis zum Übergang in die Schule. In der Regel kommen die Frühförder/innen zu den Familien nach Hause oder – wenn die Kinder im Kindergarten sind – auch in den Kindergarten.

Die Schwerpunkte liegen u.a. in der

  • Entwicklunsgbegleitung des Kindes,
  • Beratung und Unterstützung der Familien und des Umfeldes.

Dabei kommen dann u.a. blinden- und sehbehindertenspezifische Unterstützungs- und Förderangebote zum Tragen, die individuell auf das Kind und dessen Alltag abgestimmt werden, wie z.B.:

Einschätzung und Unterstützung / Förderung

  • des vorhandenen Sehvermögens
  • der taktilen Wahrnehmung/Feinmotorik,
  • der akustischen Wahrnehmung/Sensomotorik,
  • der Körperwahrnehmung/Sensorischen Integration,
  • der feinmotorischen Entwicklung,
  • der Bewegungsentwicklung,
  • des Spielverhaltens,
  • der sozialen Interaktion,
  • der Kommunikation,
  • der lebenspraktischen Fähigkeiten,
  • sowie der Orientierung und Bewegung.

In NRW findet die Frühförderung i. d. R. alle 1-2 Wochen statt. Das Ziel ist die Unterstützung der Eltern und die Entwicklungsbegleitung der Kinder. Bedingt durch die Blindheit oder Sehbehinderung können sich spezifische Entwicklungsbesonderheiten und Herausforderungen stellen.
Wenn Sie die Frühförderung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.


Informationsquellen zur Frühförderung

Im Folgenden finden Sie einige weitere Informationsquellen und gesetzlichen Grundlagen zur Frühföderung für Kinder mit Sehbehinderung und Blindheit.

weitere Infos: