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Klare Vorgaben für Teilhabe?

Düsseldorf (kobinet) In Nordrhein-Westfalen soll demnächst ein Inklusionsstärkungsgesetz die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene umsetzen. Zu einer Anhörung im Landtag über den Entwurf waren gestern etwa 50 Sachverständige eingeladen. Minister Rainer Schmeltzer, im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland für Arbeit, Integration und Soziales zuständig, rechnet mit einer Verabschiedung des Gesetzes noch im ersten Halbjahr. Betroffene bemängeln fehlende klare Vorgaben für die Teilhabe.

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