.
Filesharing Niederlage – Blinde haftet nicht
Blinde Anschlussinhaber können nicht ohne Weiteres wegen Filesharing in Anspruch genommen werden. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Amtsgerichtes Rostock.
weitere Infos:
Dieser Artikel wurde bereits 4736 mal angesehen.