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Anhörung zum Teilhabegesetz im Internet

Wer gestern nicht die Möglichkeit hatte, die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu verfolgen, hat die Möglichkeit, sich die 2 Stunden und 13 Minuten dauernde Anhörung in Ruhe im Internet anzuschauen. Der Deutsche Bundestag hat die Live-Übertragung der Anhörung mit den bisher meisten ZuhörerInnen in der Geschichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales in seine Mediathek eingestellt.

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