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Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) bei Sehhilfen
Am 16.02.2017 hat der Bundestag auf Initiative des DBSV mit der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) auch Änderungen bei der Sehhilfenversorgung (§ 33 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch – SGB V) beschlossen. Diese Neuregelungen für gesetzlich Krankenversicherte treten nach Bekanntgabe des Gesetzes voraussichtlich im März 2017 in Kraft.Christiane Möller, die Rechtsreferentin des DBSV, erläutert die Einzelheiten:
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