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Vermögensgrenzen für Blindenhilfe gestiegen
Am 1. April 2017 ist der Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe angehoben worden. Die Höhe der so genannten kleineren Barbeträge, die bei der Vermögensanrechnung ausgenommen bleiben, ist für leistungsberechtigte Personen von bisher 2.600 auf 5.000 Euro angehoben worden.
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