.

Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens

(KSL-MSi, 24.05.2018) Auch in Arztpraxen oder Krankenhäusern ist Blindenführhunden der Zutritt zu gestatten. Ein Flyer als Informationen für Ärzte und Personal dazu wurde in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe für Führhundhalter der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen wurde vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung herausgegeben. und ist auf deren Webseite www.ksl-msi-nrw.de unter Service – Publikationen downloadbar.

Dieser Artikel wurde bereits 2323 mal angesehen.