Information der Kommission Barrierefreies Bauen zu Dieselfahrverboten
Den Sozialverbänden ist es gelungen, das Dieselfahrverbot in den Umweltzonen
für Menschen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG = außerordentlich
gehbehindert, H = Hilflos oder Bl = Blind abzuwenden.
Daher sind im Bundesimmissionsschutzgesetz folgende Kraftfahrzeuge von
Verkehrsverboten ausgenommen:
„Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die
außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die
nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im
Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „Bl"
nachweisen".
(Caline Strack, 30.7.2018, Vorsitzende der Kommission
Barrierefreies Bauen)
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