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Keine Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen

(dbsv-direkt 17.5.2018) Der Bundesrat über Änderungen zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgestimmt. Nach massivem Protest des DBSV, seiner Landesvereine und etlicher anderer Organisationen hatte Bundesminister Scheuer seinen ursprünglichen Plan am 7. Mai zurückgezogen.

Dieser sah vor, dass Elektrokleinstfahrzeuge bis 12 km/h Höchstgeschwindigkeit nur auf Gehwegen gefahren werden dürfen - und zwar von allen über 12 Jahren. Viele Landesminister haben sich der Kritik an der geplanten Verordnung angeschlossen. Der federführende Verkehrsausschuss hat gemeinsam mit anderen Ausschüssen Empfehlungen an den Bundesrat zur Änderung der Verordnung erarbeitet. Diesen ist der Bundesrat heute bei seiner Entscheidung weitgehend gefolgt.

Zu den beiden wichtigsten Änderungen schreibt der Newsletter des Bundesrates: "Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung."

Mehr zur Abstimmung des Bundesrats unter:
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/977/977-pk.html#top-35

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