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Assistenz im Wahllokal bald erlaubt
24.06.2019 (familienratgeber.de)
Ein aktuelles Gesetz erleichtert die Wahlen für Menschen mit einer Behinderung. Das Gesetz bringt zwei Neuerungen:
Menschen, die unter einer vollständigen Betreuung stehen, dürfen in Zukunft an Wahlen teilnehmen. Sie waren bisher ausgeschlossen.
Menschen mit Assistenzbedarf dürfen sich zukünftig bei Wahlen in der Wahlkabine von einer anderen Person helfen lassen (Wahlassistenz). Das gilt allerdings nach aktuellem Stand nur für Bundestags- und Europa-Wahlen.
Das Gesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet und soll zum 01.07.2019 in Kraft treten.
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